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Samstag, 15. Mai 2010
BGH stärkt Vermieterrechte im Streit um fehlerhafte Betriebskostenabrechnung.
BGH stärkt Vermieterrechte im Streit um fehlerhafte Betriebskostenabrechnung.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stärkte in einem Urteil die Rechte der Vermieter: Ein gleichbleibender Fehler in der Betriebskostenabrechnung muss Jahr für Jahr neu reklamiert und damit immer wieder neu geltend gemacht werden.
Der Deutsche Mieterbund beklagt eine Benachteiligung der Mieter und bezeichnet die Entscheidung als „nicht nachvollziehbar“.
Hat ein Wohnungsmieter Zweifel an einzelnen Punkten seiner Betriebskostenabrechnung, muss er Beanstandungen innerhalb der dafür vorgesehenen einjährigen Frist beim Vermieter einreichen. Das gilt auch, wenn der Mieter in den Vorjahren den immer gleichen Fehler des Vermieters in der Betriebskostenabrechnung regelmäßig reklamiert hätte, wie jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil entschieden hat.
Aktenzeichen: VIII ZR 185/09
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